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Nützliche Informationen zu Produkten, Zoll und Wirtschaft
Nachfolgend gewähren wir Einblicke in die Vielzahl der Begriffe auf dem Gebiet flüssiger Treibstoffe. Gleichzeitig möchten wir die zolltechnische Abwicklung genauer erläutern um diese für Sie transparenter zu gestalten.
Pflanzenöle und die DIN V 51605 - ein Thema für sich:
Die DIN V 51605 wurde ausschließlich zur Definition der Qualität von Rapsöl zur Verwendung als Kraft- und Heizstoff entwickelt. Jedes andere pflanzliche Öl kann also niemals die gesamten Kennzahlen der DIN V 51605 einhalten. Die Natur gibt einige Parameter der Pflanzenöle vor, die nicht veränderbar sind, wie beispielsweise Jodzahl, Viskosität und Ölsäuremuster. Die technisch veränderbaren Parameter müssen durch Prozesssteuerung entsprechend der DIN-Werte angenähert werden. Ob ein Pflanzenöl für die Verwendung im Motor geeignet ist, entscheiden die Gesamtbestandteile des Öls, also die technischen und natürlichen Parameter im Mix. Die DIN V 51605 kann bei anderen Pflanzenölen als Rapsöl nur als Richtlinie angesehen werden und zu Vergleichszwecken herangezogen werden.
DIN 14214 - Biodiesel ist nicht gleich Biodiesel:
Zur Herstellung von Biodiesel werden Ölen und Fette verestert, um deren Eigenschaften für die motorische Verbrennung anzupassen. Aber aufgepasst! Biodiesel in Deutschland muss nicht unbedingt zu 100 Prozent pflanzlich sein, zum Teil sind auch Altfette und tierische Fette beinhaltet. Diesen Umstand erachtet SYMBOIL® AG für die Verwendung in NaWaRo-BHKW’s als höchst bedenklich, da Altfette und andere tierische Komponenten nicht die Definition der „nachwachsenden Rohstoffe“ nach den geltenden Gesetzen erfüllen. Streng genommen müssen zur Ausschöpfung des NaWaRo-Bonus die zur Energiegewinnung eingesetzten Produkte zu 100 Prozent pflanzlichen Ursprungs sein. Aus diesem Grund werden von SYMBOIL® AG ausschließlich Treibstoffe gehandelt, die vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Biodiesel/RME – Unterschiede zwischen Winter und Sommer:
Biodiesel und RME werden entsprechend der Jahreszeiten mit unterschiedlichen Additiven an die Witterungsbedingungen angepasst, vorrangiger Parameter ist dabei die Fliesfähigkeit. SYMBOIL® AG stellt in der Zeit zwischen Oktober und Anfang April ausschließlich Biodiesel bzw. RME zum Verkauf, das den Winteranforderungen gewachsen ist, also entsprechend additiviert ist.
Biodiesel vs. RME (Rapsmethylester):
Im Volksmund wird RME oftmals als „Biodiesel“ bezeichnet, was jedoch nicht korrekt ist. Wie der Name schon besagt, handelt es sich bei RME um Methyl-Ester auf Basis von reinem Rapsöl. Beim Biodiesel hingegen schwankt die Zusammensetzung aus verschiedenen pflanzlichen Ölen und teilweise tierischen Fetten (je nach Witterung und Warenverfügbarkeit) erheblich. Beim Kauf muss also unbedingt darauf geachtet werden, dass auch tatsächlich das richtige Produkt geordert wird.
Zolltechnische Voraussetzungen für Ware zur besonderen Verwendung (Palmöl als Heizstoff im BHKW):
Der Bezug von Palmöl zur Verwendung im BHKW, ist ausschließlich mit Zollnummer möglich. Zur Beantragung einer Zollnummer ist der Vordruck 0870 aus dem Formularcenter auf der Webseite des Zolls auszufüllen. Sobald vom Zoll eine Nummer zugewiesen wurde, kann der eigentliche Antrag auf "Erteilung einer Bewilligung eines Zollverfahrens zur besonderen Verwendung" erfolgen. Der entsprechende Antrag (Vordruck: 0212 im Formularcenter) ist ebenfalls beim zuständigen Hauptzollamt (HZA) zu stellen. Dieses Vorgehen ist notwendig, um Palmöl im BHKW energiesteuerbefreit beziehen zu können. Sollten Sie Tipps und Hilfen beim Ausfüllen der Dokumente benötigen, helfen wir gerne weiter.
Zolltechnische Abwicklung der einzelnen Lieferungen (nur bei Palmöllieferung notwendig):
Zu jeder Lieferung muss zur statistischen Erfassung des Warenflusses in der EU ein entsprechende Bescheinigung parallel zu den eigentlichen Lieferpapieren erstellt werden. Diese sog. "Übergabe-/Übernahmebescheinigung" (in 3-facher Ausführung) wird durch SYMBOIL® AG bereits vorab weitestgehend ausgefüllt und dem Kunden zugeleitet. Die Dokumente sind vom Kunden lediglich noch zu unterzeichnen und an das zuständige HZA weiterzuleiten. Nach Prüfung der Papiere werden vom HZA in der Regel zwei Exemplare rückgeleitet, wovon eine Exemplar wieder SYMBOIL® AG zur Verfügung zu stellen ist.
Sollten Sie an weiterführenden Informationen interessiert sein, so dürfen wir um Kontaktaufnahme bitten - wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls möchten wir an dieser Stelle auf das Presseportal unseres Unternehmens mit Informationen zu aktuellen politischen Entwicklungen hinweisen